Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Firma Maxotronic -
Markus Blauensteiner im folgenden kurz MB genannt
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§ 1 Geltung: |
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von MB in der jeweils
gültigen und aktuellen Fassung gelten, soweit sie nicht ausdrücklich
und schriftlich durch die Vertragsparteien abgeändert werden,
für alle - auch zukünftigen Verträge, Lieferungen und
sonstige Leistungen; Auch dann, wenn nicht erneut auf sie Bezug genommen
wird. |
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§ 2 Angebote und Auftragsbestätigung: |
| 1. |
Die Angebote von MB sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist
und Liefermöglichkeiten freibleibend. |
| 2. |
Der Kaufvertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung
von MB zustande. |
| 3. |
Mündliche Nebenabreden bedürfen in jedem Fall der schriftlichen
Bestätigung von MB. |
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§ 3 Preise: |
| 1. |
Der Preis und die Zahlungskondition richten
sich grundsätzlich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung. |
| 2. |
Preise werden in € gestellt und gelten ab Lager, ausschließlich
Verpackung und Frachtkosten, sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes schriftlich vereinbart worden ist. |
| 3. |
Irrtümer bei Preisen, Abbildungen und Texten behält sich
MB ausdrücklich vor. |
| 4. |
Die in Angeboten und schriftlichen Auftragsbestätigungen genannten
Preise sind vorläufig und können von MB verändert bzw.
erhöht werden, wenn sich die Einkaufspreise von MB bis zur Lieferung
an den Kunden geändert haben. |
| 5. |
Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. |
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§ 4 Liefertermine: |
| 1. |
Die von MB in der schriftlichen Auftragsbestätigung
zugesagten Liefertermine und -fristen werden nach Möglichkeit
eingehalten. Ihre Überschreitung berechtigt erst nach Mahnung
und angemessener Nachfristsetzung durch den Kunden, sowie Ablehnungsandrohung
zum Rücktritt. |
| 2. |
Weitergehende Ansprüche, wie z.B. Schadenersatzansprüche,
gleich auf welchem Rechtsgrund beruhend, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Im Fall der grob fahrlässigen Vertragsverletzung von MB oder
dessen Erfüllungsgehilfen, werden eventuelle Ersatzansprüche
auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden
begrenzt. |
| 3. |
Teillieferungen sind zulässig. |
| 4. |
Ereignisse höherer Gewalt bei MB oder dessen Zulieferern verlängern
die Lieferzeit um die Dauer ihres Vorliegens mit einer angemessenen
Anlaufzeit. Dauern diese länger als 3 Monate, so können
beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Als höhere Gewalt
gelten auch behördliche Eingriffe, Energieversorgungs- und Rohstoffschwierigkeiten,
Streiks, Aussperrungen, Unfälle, unvorhergesehene Fertigungsschwierigkeiten
und alle sonstigen Vorkommnisse, die eine Lieferung wesentlich erschweren
und unmöglich machen. |
| 5. |
Die Lieferfrist - Termine sind eingehalten, wenn die Ware am letzten
Tag der Frist bzw. am Liefertermin zum Transport aufgegeben wird. |
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§ 5 Zahlung und Verzug: |
| 1. |
Die Fälligkeit des Kaufpreises tritt mit Rechnungszustellung
ein. MB liefert nur bei Vorauskassa. |
| 2. |
Ab Fälligkeit ist MB berechtigt Verzugszinsen in Höhe von
8 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz,
sowie Mahnspesen von je € 7,20 je Mahnung zu verrechnen. Die
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und sonstigen Verzugszinsen
bleiben vorbehalten. |
| 3. |
Die Aufrechnung mit bestrittenen Geldforderungen und die Zurückbehaltung
fälliger Rechnungsbeträge, sowie die Vornahme sonstiger
Abzüge durch den Kunden sind unzulässig. |
| 4. |
Bei nicht vereinbarungsgemäßer Einhaltung des Rechnungszieles
kann mit der Eintreibung ein Inkasso-Büro beauftragt werden.
Sämtliche daraus entstehenden Kosten, Zinsen und dergleichen,
gehen zu Lasten des säumigen Kunden. |
| 5. |
Eingehende Zahlungen werden stets auf die jeweils älteste fällige
Forderung zuzüglich der aufgelaufenen Nebengebühren (Zinsen,
Mahnspesen und Kosten) angerechnet. |
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§ 6 Gefahrenübergang: |
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Die Gefahr für die Produkte von MB geht mit deren Übergabe
an die Spedition oder den Transporteur auf den Kunden über. Die
gilt auch bei Vereinbarung frachtfreier Versendung und bei Rücksendung
nach Mängelbeseitigung oder Reparatur. |
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§ 7 Rückgabe
nach dem Fernabsatzgesetz: |
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Der Kunde ist zur Rückgabe von unbenutzter Ware ohne Angabe
von Gründen binnen 2 Wochen ab Erhalt der Ware berechtigt. Die
Rücksendung von Waren an MB muss frei erfolgen - unfreie Sendungen
werden grundsätzlich von MB nicht angenommen.
Eine Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt nur, wenn die Ware
einwandfrei und original verpackt rückübersendet wird! Damit sie ohne Aufbereitung wieder
dem Verkauf zugeführt werden kann.
In Betrieb genommene Elektroniken, Komponenten, Bauteile etc. dürfen
nicht an MB rückübersendet werden. |
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§ 8 Storno und
Annahmeverzug: |
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Erklärt der Kunde bis 2 Wochen vor vereinbartem Liefertermin
einen Rücktritt vom Vertrag, so ist er verpflichtet eine Stornogebühr
(Konventionalstrafe) in Höhe von 25 % des Auftragswertes unter
vereinbartem Ausschluss des richterlichen Mäßigungsrechtes
zu entrichten. |
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Ein Storno ab 2 Wochen vor Lieferzeitbeginn ist nicht möglich. |
| - |
Bei Annahmeverzug des Kunden kann MB nach seiner Wahl auf Zuhaltung
des Vertrages unter Geltendmachung aller aus dem Vertrag und dem Verzug
resultierenden Ansprüche bestehen oder unter schriftlicher Setzung
einer Nachfrist von 10 Tagen vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz
mindestens in der Höhe von 80 % der Rechnungssumme verlangen.
Unter anderem gilt z.B. die Verweigerung der Annahme von Lieferungen
gegen Nachnahme als Annahmeverzug. |
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§ 9 Eigentumsvorbehalt: |
| 1. |
Bis zur vollständigen Erfüllung aller, auf welchem Rechtsgrund
immer beruhende Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber MB bleiben
die gelieferten Waren im Eigentum von MB. Dieser Eigentumsvorbehalt
erstreckt sich auf alle folgenden Lieferungen an den Kunden. |
| 2. |
Der Kunde ist nicht berechtigt die Ware weiterzuveräußern,
wenn er die Zahlung einstellt oder sich mit dieser in Verzug befindet.
Alle anderen Verfügungen insbesondere die Verpfändung oder
Sicherungsübereignung sind dem Kunden nicht gestattet. |
| 3. |
Bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen
seitens Dritter ist der Kunde verpflichtet das Eigentumsrecht von
MB geltend zu machen und diese unverzüglich zu verständigen.
Die dabei auflaufenden Interventionskosten trägt der Kunden.
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§ 10 Gewährleistung und
Mängelrüge: |
| 1. |
Der Kunde ist verpflichtet die Ware u n v e r z ü g l i c
h nach Eingang zu untersuchen. Beanstandungen sind bekannt zu geben
und werden nur berücksichtigt, wenn sie sofort telefonisch vorangekündigt
und spätestens innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware
MB schriftlich gegenüber vorgenommen werden. |
| 2. |
Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen
in Qualität, Passform, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung
oder Design gelten als genehmigt und dürfen nicht beanstandet
werden. |
| 3. |
Die Rücksendung von Waren an MB muss frei erfolgen - unfreie
Sendungen werden grundsätzlich nicht angenommen. Die Rücksendung
der Waren von MB an den Kunden erfolgt innerhalb Österreichs
auf Kosten von MB. |
| 4. |
Als Beleg für den Beginn der Gewährleistungsfrist dient
die Quittung. Eventuelle Reparaturen verlängern die Gewährleistungsfrist
nicht. |
| 5. |
Die Gewährleistungsverpflichtung von MB erlischt, soweit an mangelhaften
Produkten unsachgemäße Reparaturen oder sonstige Arbeiten
durch den Kunden oder Dritte ausgeführt werden. |
| 6. |
Ausgeschlossen von der Gewährleistung durch MB sind Mängel
oder Schäden, die eingetreten sind durch:
a. betriebsbedingter Abnutzung und normalem Verschleiß
b. unsachgemäßer Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges
Verhalten des Kunden
c. Betrieb mit falscher Stromart und Spannung, sowie Anschluss an
ungeeigneten Stromquellen
d. Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen
e. Feuchtigkeit
f. Absturz bzw. unsachgemäßer Einsatz |
| 7. |
Ebenso entfallen die Ansprüche aus Gewährleistung, wenn
Seriennummer, Typenbezeichnung, Herstellerbezeichnung oder ähnlichen
Kennzeichen entfernt oder unleserlicht gemacht werden. |
| 8. |
Die Vertragsteile vereinbaren den Vorrang der Verbesserung bzw. Ersatzlieferung.
Schlägt dreimalig die Beseitigung eines Mangels durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung binnen angemessener Frist fehl, kann der Kunde
vom Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Preisminderung
verlangen.
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§ 11 Versand: |
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MB versendet per GLS, DPD oder per DHL (ehem. Deutsche Post).
GLS und DPD erscheint leider nur zweimal dann geht Paket wieder retour. |
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§ 12 Haftung: |
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Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz in der jeweils
gültigen Fassung werden soweit ausgeschlossen, als dies die zwingenden
gesetzlichen Regelungen gestatten.
Für Personenschäden, Sachschäden und deren Folgen,
die aus der Lieferung oder Arbeit von MB entstehen wird die Haftung
begrenzt mit der Versicherungssumme. MB haftet lediglich für
Schäden, die durch Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit von
MB verursacht wurden.
Soweit gesetzlich zugelassen wird die Verpflichtung zur Schadenersatzleistung,
aus welchen Rechtsgründen immer, auf den Rechnungswert des an
dem Ereignis unmittelbar betroffenen Produktes begrenzt.
Für Schäden, die durch Dritten oder durch vom Produkt unterschiedlichen
Gegenständen aufgrund des Betriebes von Flugmodellen, Hubschraubern,
Autos oder sonstigen ferngesteuerten Gegenständen entstehen,
wird grundsätzlich keine Haftung übernommen - egal ob die
kompletten Modelle oder nur Komponenten davon von MB geliefert werden.
Darauf hingewiesen wird, dass die Produkte von MB pyrotechnische Gegenstände
enthalten und sich der Kunde mit den einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen vertraut machen muss.
Die von uns angebotenen Produkte sind nicht für Kinder und Jugendliche
geeignet. |
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§ 13 Erfüllungsort, Rechtswahl
und Gerichtsstand: |
| 1. |
Für sämtliche gegenseitigen Ansprüche und Leistungen
wird A - 5020 Salzburg-Stadt als Erfüllungsort und ausschließlicher
Gerichtsstand vereinbart. Für Verbraucher gilt § 14 KSchG. |
| 2. |
Der Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem
Recht. |
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§ 14 Allgemeines: |
| 1. |
Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen bedürfen zu
ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. |
| 2. |
Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit
der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann
einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlichen und
in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. |
| 3. |
Die Auftragsabwicklung erfolgt von MB mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung.
Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur
Verarbeitung der MB im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen
und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit
einverstanden, dass MB die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm
erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für MB-eigene
geschäftliche Zwecke auch innerhalb der MB-Unternehmensgruppe
verwendet. |